Etwa 80 Unparteiische lauschten im Zuge der monatlichen Pflichtsitzung den Ausführungen des ehemaligen Gruppenliga-Referees, der unter anderem verdeutlichte, dass die Abseitsstellung eines Spielers an sich noch keine Regelübertretung darstellt. Ein Spieler könne nur dann für seine Abseitsstellung bestraft werden, wenn er – wie es in der Regel heißt – nach Ansicht des Schiedsrichters „zum Zeitpunkt, wenn der Ball einen seiner Mannschaftskollegen berührt oder von einem gespielt wird, aktiv am Spielgeschehen teilnimmt, indem er ins Spiel eingreift, einen Gegner beeinflusst oder aus seiner Stellung einen Vorteil zieht“. Müller mahnend: „Abseits stehen allein ist nicht verboten.“
Da ein Schiedsrichter, der in den unteren Klassen zumeist ohne Unterstützung durch Assistenten aktiv sei, im Laufe einer Partie „viele knappe Abseitsentscheidungen treffen“ müsse, könne man ihm „keinen Vorwurf machen, wenn er mal daneben liegen“ würde. Um bei der Spielleitung von den teilnehmenden Teams akzeptiert zu werden, sei es jedoch wichtig, „die gleichen Situationen bei beiden beteiligten Mannschaften gleich zu beurteilen“.
„Die Diagonale einhalten“
Um einschätzen zu können, ob eine strafbare Abseitsstellung vorliege oder nicht, solle ein Unparteiischer nach Möglichkeit, „die Diagonale einhalten“ und „nur bei gewissen Situationen von ihr abweichen“. Der Schiedsrichter müsse sich für möglichst korrekte „Abseitsentscheidungen ein Riesen-Blickfeld verschaffen“, sich „hinter dem Spiel aufhalten“ und zugleich „seitlich vom Spielgeschehen stehen“. Müller eindringlich: „Der läuferische Einsatz ist zur Bewertung von Abseitssituationen eminent wichtig.“
Laut Regel 11 kann sich ein Spieler nur in einer Abseitsstellung befinden, „wenn er der gegnerischen Torlinie näher ist als der Ball und der vorletzte Abwehrspieler“. Nicht im Abseits befindet sich ein Akteur hingegen, in der eigenen Spielhälfte, auf gleicher Höhe mit dem vorletzten Abwehrspieler oder auf gleicher Höhe mit den beiden letzten Abwehrspielern. Kein Vergehen nach der Regel 11 liegt auch vor, wenn ein Spieler den Ball direkt von einem Abstoß, einem Einwurf oder einem Eckstoß erhält.
Nach jeder strafbaren Abseitsstellung muss der Schiedsrichter einen indirekten Freistoß für die gegnerische Mannschaft an der Stelle verhängen, „wo sich der Spieler ursprünglich befand, als seine Abseitsstellung erkannt wurde“.
„Stehvermögen beweisen“
Erkenne der Unparteiische gleich „mehrere Akteure“, die nach einer Ballabgabe „abseits stehen“ könnten, müsse der Schiri mit seiner Entscheidung „solange warten, bis erkennbar“ sei, „welcher Spieler den Ball tatsächlich“ spiele. „Da gilt es, Stehvermögen zu beweisen“, mahnte der stellvertretende Lehrwart, der seine Ausführungen abschließend mit zahlreichen Praxisbeispielen untermalte, die von den Spielleitern der Schiedsrichter-Vereinigung Dillenburg engagiert und bisweilen kontrovers diskutiert wurden.
Die nächste Pflichtsitzung der Schiedsrichter-Vereinigung Dillenburg findet am Freitag (10. Oktober), 18.15 Uhr, erneut im Sportheim des FC Hörbach statt.
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