Sowohl für den Neulingslehrgang als auch für die alljährliche Leistungsprüfung auf den verschiedenen Ebenen steht nun ein neuer Lauftest zur Verfügung. Müller erläuternd: „Keine 1300 Meter in sechs Minuten, sondern ein Intervall-Lauf – ähnlich dem HIT-Test – wird von nun an die körperliche Leistungsprüfung sein.“

Der in Zukunft anzuwendende Fitness-Test sieht vor, dass der Schiedsrichter von Strafraum zu Strafraum läuft und dafür zwischen 20 und 25 Sekunden benötigt. Anschließend hält sich der Unparteiische für eine Ruhephase zwischen 35 und 40 im Strafraum auf, um dann wieder in die andere Richtung laufen.

Bei Fitnessüberprüfungen für Kreisoberliga-Schiris und die Teilnehmer des Neulingslehrgangs ist die Distanz zwischen den Strafräumen 20-mal zu absolvieren (gleich 1340 Meter).

A-Liga-Schiedsrichter sollen die Distanz zwischen den Strafräumen 15-mal absolvieren (gleich 1005 Meter).

Jugend-Schiedsrichter und die übrigen Referees müssen die Strecke zwischen den Strafräumen zehnmal absolvieren (gleich 670 Meter).

„Der Lauftest ist praxisnah“

Müllers Überzeugung: „Der Lauftest ist praxisnah und bietet auch den älteren Kollegen bestimmt einen Anreiz, den nicht gerade beliebten Lauftest doch zu absolvieren.“

Ein weiterer Vorteil der neuen Regelung sei, dass man bei der Leistungsprüfung in Zukunft organisatorisch nicht mehr an das Vorhandensein einer Laufbahn gebunden sei. „Da wir auch diagonal laufen könnten oder auch von Grundlinie zu Grundlinie, ist die Leistungsprüfung quasi auf jedem Platz möglich.“

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