„Persönliche Meinungsäußerungen sind bei der Erstellung des Sonderberichts wegzulassen“, zeigte Thomas Möller, stellvertretender Lehrwart im Dillenburger Kreis-Schiedsrichter-Ausschuss (nebenstehendes Foto), im Zuge seines Referats auf.
Die Geschehnisse klar und sachlich darstellen!
Bei der Schilderung des Geschehenen müsse der jeweilige Spielleiter „auf eine klare, genaue und sachliche Darstellung achten“ und die Vorkommnisse auch in der richtigen zeitlichen Reihenfolge darstellen. Der Arborner Verbandsliga-Referee mahnend: „Worte wie absichtlich, mutwillig oder vorsätzlich haben in der Meldung eines Platzverweises nichts zu suchen.“
Auch der Begriff der „Tätlichkeit“ als solcher habe in der Beschreibung nichts verloren. Andererseits müssten Geschehnisse, die einer Tätlichkeit gleichkämen, vom Spielleiter „sehr genau beschrieben“ werden.
Wichtig: Bei Beleidigungen reicht die Beschreibung „Ich wurde beleidigt.“ nicht aus. Damit das Kreissportgericht zu einem angemessenen Urteil kommen kann, sollte der Schiedsrichter den genauen Wortlaut wiedergeben. Dabei muss sich der Schiri „jedoch 100-prozentig“ sicher sein. Interpretationen des Gesagten sind vom Unparteiischen zu unterlassen.
Bei einem Feldverweis, den der Schiedsrichter wegen rohen Spiels verhängt, ist es wichtig, darzustellen. wo sich der Ball befand – und ob das runde Leder für den Täter überhaupt spielbar war. Eine lapidare Formulierung wie „Der Spieler foulte seinen Gegner“ reicht nicht aus. Ebenso wichtig ist die Benennung des Tatorts.
Verbandsliga-Referee Möller: Auf die acht „Ws“ achten!
Der Referent rief seine Zuhörer dazu auf, die Vorkommnisse, die zur Roten Karte geführt hätten, „nicht groß und ausschweifend zu erzählen“. Als Orientierungshilfe zur Verfassung eines Sonderberichts, mit dem auch das jeweilige Kreissportgericht zur Beurteilung der Situation und ohne groß nachfragen zu müssen auch etwas anfangen könne, legte Thomas Möller den Nachwuchsreferees die „acht Ws“ ans Herz.
Die Minute, der Ort des Vergehens, der Schuldige, der Betroffene und die Tat dürften in der Meldung ebenso wenig fehlen wie die Position des Balles und der Ort, an dem sich der Schiedsrichter stand, während sich der Vorfall ereignete.
Nicht vergessen werden dürfe auch, wie das Spielgeschehen nach dem jeweiligen Vorkommnis und der Ahndung durch den Unparteiischen fortgesetzt worden sei.
„Wenn Ihr all diese Dinge beherzigt, könnt Ihr nicht viel verkehrt machen“, so der abschließende Hinweis Möllers an die Jung-Schiedsrichter. Wichtig sei schließlich, sich die „Meldung des Platzverweises“ beziehungsweise den jeweiligen Sonderbericht als Kopie aufzubewahren, falls es zu Rückfragen des Einzelrichters oder gar zu einer Verhandlung des Kreissportgerichtes komme.
Hinweis: Auf der Schiedsrichter-Homepage www.sr-dill.de beziehungsweise www.schiedsrichter-dillenburg.de steht unter „Downloads – Nützliches für den Schiedsrichter“ ein Info-Blatt „Meldung eines Platzverweises“ zum Herunterladen zur Verfügung.
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