In seinem Referat befasste sich der Beilsteiner Funktionär mit dem „Indirekten Freistoß“. Kunz rief seinem Publikum zunächst noch einmal die Vergehen in Erinnerung, nach denen diese Spielstrafe – die in der Regel 13 näher beschrieben ist – zu verhängen ist.
Einen indirekten Freistoß gibt es nach gefährlichem Spiel, wenn man den Lauf eines Gegners hindert, den Torwart daran hindert, den Ball freizugeben, bei strafbaren Abseitsstellungen und bei Vergehen wie Reklamieren, unsportlichem Verhalten und zweimaligem Spielen des Balles.
Der Referent erwähnte zudem die Fälle, in denen ein indirekter Freistoß gegen den Torhüter zu verhängen ist. Halte ein Keeper den Ball länger als sechs Sekunden in den Händen, sei diese Spielstrafe ebenso auszusprechen wie bei der Wiederaufnahme des bereits abgelegten Balles, nachdem der Torwart den Ball gefangen oder mit den Händen kontrolliert hat. Auch wenn der Torsteher das runde Leder nach einem absichtlichen Zuspiel eines Mitspielers mit dem Fuß mit den Händen aufnehme, müsse ein indirekter Freistoß ausgesprochen werden. Gleiches gelte, wenn der Keeper direkt nach einem Einwurf seiner Mannschaft den Ball mit den Händen aufnehme oder kontrolliere.
„Ein indirekter Freistoß kann an jeder Stelle des Spielfeldes verhängt werden“, zeigte der „Vize-Chef“ der heimischen Unparteiischen auf, machte aber auch deutlich, dass ein indirekter Freistoß für das angreifende Team nicht im 5-Meter-Raum, sondern auf der direkt angrenzenden Torraumlinie ausgeführt werden müsse.
Wenn es während des Spiels zu einem indirekten Freistoß komme, sei von den gegnerischen Spielern ein Abstand von 9,15 Metern zum Ball einzuhalten. „Der Ball ist dann im Spiel, wenn er mit dem Fuß ins Spiel gebracht wurde und sich bewegt hat“, so Kunz weiter. Eine Freigabe des indirekten Freistoßes per Pfiff sei u.a. nach dem Aussprechen einer persönlichen Strafe, dem Herstellen des Mauerabstandes durch den Unparteiischen oder einer vorherigen Auswechslung notwendig.
Kunz: „Finten sind erlaubt!“
Der stellvertretende Schiri-Chef rief den rund 50 Zuhörern auch noch einmal in Erinnerung, „dass Finten bei der Ausführung des indirekten Freistoßes erlaubt“ seien, sofern der Schiedsrichter „sie nicht für unsportlich“ halte.
Ferner sei der indirekte Freistoß „auf alle Fälle durch das Heben eines Armes“ nach außen hin deutlich anzuzeigen. Kunz‘ Tipp an seine Zuhörer: „Haltet den Arm solange ausgestreckt, bis der Ball von einem anderen Spieler als dem ausführenden Akteur berührt worden ist.“
In einer anschließenden Diskussion erörterten die Dill-Schiris mit dem Referenten verschiedene Fallbeispiele. „Du hast ein trockenes Thema gut rübergebracht“, lobte Kreis-Schiedsrichter-Obmann Rainer Wendland schließlich seinen Stellvertreter für seine kurzweiligen und lehrreichen Ausführungen.
Nächste Schiri-Sitzung am 8. November
Die nächste Schiedsrichter-Pflichtsitzung findet am Freitag (8. November 2013), 18.15 Uhr, erneut im Sportheim des FC Hörbach statt.