Der Anzug kostet 62 Euro, das T-Shirt schlägt mit 18 Euro zu Buche (beides inkl. Beflockung).

Die Kleidungsstücke können am 10. Mai bar bezahlt werden. Auch eine direkte Entrichtung der Summe bei Thomas Möller und Lukas Nöh ist möglich. Überweisungen sind auf folgendes Konto vorzunehmen: Lukas Nöh, ING DIBA, Kontonummer 5406584119, BLZ 500 105 17. Beim Betreff sind das Stichwort „Anzüge“ sowie der Name und Vorname des Schiedsrichters anzugeben.

Um eine fristgerechte Bezahlung bis Montag (13. Mai) wird gebeten.

Die Pflichtsitzung am Freitag (10. Mai) findet ab 18.15 Uhr im Sportheim des FC Hörbach statt.

Im Zuge der Zusammenkunft soll zunächst der Referee und Beobachter Klaus Ebert geehrt werden. Anschließend wird Joachim Spahn, Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit (BfÖ) im Dillenburger Kreisschiedsrichterausschuss, den Dillkreis-Schiris das Ziel und den Inhalt der Aktion „Nein! Zu Diskriminierung und Gewalt“ vorstellen.

Im Rahmen der Monatsversammlung werden die Unparteiischen dann auch eine Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnen, mit der sie sich öffentlich gegen Diskriminierung und Gewalt aussprechen. Der HFV-Kampagne haben sich bisher 17 hessische Schiedsrichtervereinigungen angeschlossen.

Beginn der Veranstaltung im Sportheim des FC Hörbach ist um 18.15 Uhr; es handelt sich um eine Pflichtsitzung.

Auf dem Gelände des Eibelshäuser Holderbergstadions ging nicht nur der obligatorische Regeltest über die Bühne. Als „überaus positiv“ angesehen wurde auch die neue Form des Lauftests, die die Spielleiter erstmals abzulegen hatten.

Die neue Form des Fitness-Tests war den Verantwortlichen der Kreise im Rahmen einer  Lehrwarte-Tagung in Grünberg zunächst vorgestellt worden. Sowohl für den Neulingslehrgang als auch für die alljährliche Leistungsprüfung auf den verschiedenen Ebenen steht der neue Lauftest nun zur Verfügung.

Kreis-Schiedsrichter-Lehrwart Sebastian Müller erläuternd: „Keine 1300 Meter in sechs Minuten, sondern ein Intervall-Lauf – ähnlich dem HIT-Test – ist von nun an die körperliche Leistungsprüfung.“

Lauf von Strafraum zu Strafraum

Der neue Fitness-Test sieht vor, dass der Schiedsrichter von Strafraum zu Strafraum läuft und dafür zwischen 20 und 25 Sekunden benötigt. Anschließend hält sich der Unparteiische für eine Ruhephase zwischen 35 und 40 Sekunden im Strafraum auf, um dann wieder in die andere Richtung laufen.

Bei Fitnessüberprüfungen für Kreisoberliga-Schiris und die Teilnehmer des Neulingslehrgangs ist die Distanz zwischen den Strafräumen 20-mal zu absolvieren (gleich 1340 Meter).

A-Liga-Schiedsrichter sollen die Distanz zwischen den Strafräumen 15-mal absolvieren (gleich 1005 Meter).

Jugend-Schiedsrichter und die übrigen Referees müssen die Strecke zwischen den Strafräumen zehnmal absolvieren (gleich 670 Meter).

Die 25 Schiris, die den Regel- und Fitness-Test unter Leitung von KSA-Kassierer Jörg Menk (Schönbach), Lehrwart Sebastian Müller und dessen Vorgänger Roland Horschitz (beide Herborn) absolvierten, bestanden die Leistungsprüfung für die Kreisoberliga bzw. für die Kreisliga.

Zwei weitere Abnahmetermine im Juni

Weitere Abnahmetermine für die diesjährige Kreisleistungsprüfung sind der 15. Juni (Samstag, Stadion Herborn) und der 22. Juni (Samstag, Haselstadion Donsbach).

Text: Joachim Spahn/Fotos: Rolf Weichbold

Dem Eibelshäuser war 2011 die höchste Auszeichnung zuteil geworden, die die Referees aus dem Landstrich an der Dill zu vergeben haben. Der verdiente Unparteiische hatte sich am 1. August 1961 der „schwarzen Zunft“ angeschlossen.

Hohe Auszeichnung im Jahr 2011

Bei der Überreichung der Urkunde für 50-jährige Treue, der Urkunde für den Erhalt der Ehrenmitgliedschaft und eines mit seinem Namen beflockten Trikots plauderte der einst für den SV „Grün-Rot“ Eibelshausen aktive Jubilar mit den beiden KSA-Funktionären Rainer Wendland und Roland Horschitz im Frühjahr 2011 über seine fünf Jahrzehnte währende Schiedsrichter-Laufbahn.

Hans Braun gehörte der Dillenburger Vereinigung zuletzt als passiver Unparteiischer an.

Trauerfeier am 14. Mai

Trauerfeier und Urnenbeisetzung finden am Dienstag (14. Mai) statt. Die Unparteiischen der Schiedsrichtervereinigung Dillenburg werden Hans Braun ein ehrendes Andenken bewahren.

In dieser praxisorientierten Fortbildungs- und Informationsveranstaltung redet ein „Schwarzer Mann mit weißer Weste“ über „Grauzonen“. Hessens ehemaliger Bundesligaschiedsrichter und jetziges Mitglied der DFB Schiedsrichterkommission Lutz Wagner stellt engagierten Trainern, Betreuern, Spielern, Eltern und sonstigen Interessierten das Arbeitsfeld eines Spielleiters in all seinen Facetten vor.

Vertrauen auf- und Barrieren abbauen

Er zeigt auf, wie eine vertrauensvolle Basis zwischen dem Unparteiischen und allen anderen Entscheidungsträgern geschaffen, Barrieren abgebaut und Missverständnisse sowie Irrtümer ausgeräumt werden können. Ziel des Seminars ist es, dass alle respektvoll miteinander umgehen. 

Die Lehrgangsgebühr beträgt 20 Euro und enthält zudem ein Mittagessen. Die Teilnahme wird für Lizenzinhaber Trainer C-Breitenfußball mit acht Lerneinheiten auf die Lizenzverlängerung angerechnet. Anmeldungen: www.hfv-online.de.

Gekickt wird in Teams mit jeweils sechs Spielern (fünf Feldspieler, ein Torwart). Ausrichter ist die Schiedsrichter-Vereinigung Gießen, die den Wettstreit im Vorjahr gewonnen hatte.

Los geht’s um 13 Uhr.  

Titelverteidiger SSV Langenaubach reist zur SG Eschenburg. Verbandsligist TSV Steinbach gastiert in Frohnhausen. A-Ligist FC Haiger trifft auf dem heimischen „Haarwasen“ auf den TSV Bicken. Spannung verspricht die Partie SSV Sechshelden gegen SSG Breitscheid.

Letztgenannte Begegnung wurde auf den 22. Mai terminiert; die drei übrigen Auseinandersetzungen sollen am Mittwoch (15. Mai), 18.30 Uhr, stattfinden.

Bereits am Dienstag (14. Mai), 18.30 Uhr, treffen im Halbfinale des Reservepokals die SG Seelbach/Ballersbach II und der TSV Steinbach II sowie die zweiten Vertretungen der SG Obere Dill und der SG Sinn aufeinander. Das Finale dieses Wettbewerbs soll am Samstag (15. Juni) ausgetragen werden.

Im Endspiel des Frauen-Kreispokals stehen sich der SSV Langenaubach und der Sieger der Partie Eibelshausen/Dietzhölztal gegenüber. Das Finale soll am 21. Juni (Freitag) stattfinden.

Kreispokal-Finale auf 12. Juni terminiert

Das Endspiel des „Krombacher Kreispokals“ ist auf den 12. Juni (Mittwoch), 18 Uhr, terminiert.

Schauplatz der Zusammenkunft ist das Sportheim des A-Ligisten SV 1932 Oberscheld. Im Mittelpunkt der Versammlung steht ein Referat über den indirekten Freistoß. Ferner können im Zuge des Treffens die Trainingsanzüge und T-Shirts anprobiert werden, die der Kreisschiedsrichterausschuss und der „Erweiterte Lehrstab“ zur einheitlichen Ausstattung ihrer Unparteiischen anschaffen wollen. Beginn der Veranstaltung ist um 19 Uhr. Es handelt sich um eine Pflichtsitzung.

Der Kreis-Schiri- und der Vergnügungsausschuss laden ab 16 Uhr zu einem Grillfest auf das Sportgelände des SSV Donsbach ein. Bereits um 15 Uhr besteht im „Haselstadion“ die Möglichkeit, die Kreis- bzw. Kreisoberliga-Leistungsprüfung zu absolvieren.

Um 17 Uhr wird dann ein Fußball-Freundschaftsspiel zwischen der Schiedsrichter-Vereinigung Siegen-Wittgenstein und den Dill-Schiris angepfiffen.

Bis zum 8. Juni anmelden

Anmeldungen für das Grillfest sind bis zum 8. Juni bei Jörg Menk, Alter Bahnhofsweg 10a, 35745 Herborn-Schönbach, möglich. Bei der Anmeldung ist ein Unkostenbeitrag von 5 Euro zu entrichten.

Zur Vorbereitung sind nachstehend ein paar Regelfragen zu finden; die Antworten werden demnächst an dieser Stelle veröffentlicht.

Frage 1.) In einem Spiel auf sehr rutschigem Boden kann der aus seinem Tor herausgelaufene Torwart den Ball kurz vor der Strafraumgrenze unter Kontrolle bringen. Er rutscht bei dieser Aktion aber mit dem Ball über die Strafraumlinie hinaus, liegt nun etwa zwei Meter vor seinem Strafraum und hält den Ball in seinen Händen. Ein Gegenspieler ist nicht in der Nähe. Entscheidung des Schiedsrichters?

Frage 2.) Während des laufenden Spiels läuft ein Trainer auf das Spielfeld. Von einem Spieler der gegnerischen Mannschaft wird er dabei auf dem Spielfeld heftig zu Boden gestoßen. Nun unterbricht der Schiedsrichter das Spiel. Wie muss entschieden werden?

Frage 3.) Nach einer Tätlichkeit wurde ein Spieler des Feldes verwiesen und das Spiel fortgesetzt. Als sich der des Feldes verwiesene Spieler in Richtung Kabine begibt, läuft er an der Seitenlinie entlang. Ein Gegenspieler im Spielfeld, der gerade an ihm vorbeiläuft, wird jetzt von ihm von der Aschenbahn aus angespuckt. Der Schiedsrichter unterbricht das Spiel.

Frage 4.) Nach einem verwarnungswürdigen Foul hat der Schiedsrichter 20 Meter vor dem Strafraum auf direkten Freistoß für die angreifende Mannschaft entschieden. Er beabsichtigt, den schuldigen Spieler zu verwarnen. Die angreifende Mannschaft führt den Freistoß jedoch schnell aus und erzielt unmittelbar ein Tor.

Frage 5.) Bei der Strafstoß-Ausführung prallt der Ball gegen den Pfosten, platzt und bleibt im Torraum liegen. Wie entscheidet der Schiedsrichter?

Antworten auf die vorstehenden Regelfragen:

Antwort auf Frage 1: Direkter Freistoß. Es ist keine persönliche Strafe auszusprechen, da weder eine Verhinderung einer klaren Torchance noch eine unsportliche Absicht beim Handspiel vorliegt.

Antwort auf Frage 2: Das Spiel ist mit einem Schiedsrichter-Ball fortzusetzen, da zuerst der Einfluss von außen erfolgte, nämlich das Betreten des Spielfelds durch den Trainer. Danach kommt es zu dem Umstoßen des Trainers. Hierfür erhält der Spieler die Rote Karte. Der Trainer ist aus dem Innenraum zu verweisen.

Antwort auf Frage 3: Schiedsrichter-Ball und Meldung des Vorfalls. Mehr kann der Schiedsrichter in diesem Fall nicht unternehmen, da der Spieler ja bereits die Rote Karte gesehen hat.

Antwort auf Frage 4: Tor, sofern der Schiedsrichter die Ausführung überwacht hat und diese korrekt war. Im Sinne der Freistoß-Entscheidung sind die größtmögliche Bestrafung der schuldigen Mannschaft sowie der größtmögliche Vorteil für die ausführende Mannschaft anzustreben. Der Schiedsrichter muss hier abwägen, was der größere Vor- bzw. Nachteil ist. Die Torerzielung steht in der Wertigkeit klar über dem Aussprechen einer eventuellen Verwarnung. Eine nachträgliche Verwarnung ist aber nicht mehr möglich, da das Spiel nach der Unterbrechung fortgesetzt wurde.

Antwort auf Frage 5: Schiedsrichter-Ball auf der Torraumlinie. Eine Wiederholung gibt es nur bei der unmittelbaren Strafstoß-Ausführung. Prallt der Ball vom Pfosten zurück, platzt dabei und bleibt dann im Torraum liegen, ist die Wirkung des Strafstoßes erzielt, und es kann nur noch die neutrale Fortsetzung mit dem Schiedsrichter-Ball geben.