Die A-Liga-Reserve bezwang zum Auftakt durch Treffer von Dominik Temeridis, Dominik Völker und Steven Zabel B-Süd-Vertreter SG Siegbach mit 3:0.

Die Siegbacher schlugen anschließend den TSV Steinbach III mit 3:1. Marcel Hild, Jan Metzler und Benjamin Röder trafen für die SG, den Ehrentreffer des TSV markierte Maik Six.

Im letzten Spiel des Tages hätte den vom Ligaerhalt der Ersten sichtlich beflügelten Oberscheldern gegen Steinbach III ein Remis gereicht. Doch der SVO ließ nichts anbrennen und gewann die Partie mit 3:1. Dominik Temeridis, Nils Gräb und Steffen Becker trafen, Matthias Dörr war für Steinbach erfolgreich.

Ausrichter TSV Eibach und die Turnierleitung um B-Liga-Klassenleiter Bernd Eckhardt waren mit dem Besuch und dem fairen Verlauf (die Schiris Torsten Rosch und Joachim Spahn hatten keine Probleme) des Turniers zufrieden.

Im Zuge seiner etwa halbstündigen Ausführungen unterschied der „Vize-KSO“ zwischen Pflicht- und Ermessensverwarnungen und machte den interessierten Zuhörern unter anderem deutlich, dass „eine deutlich sichtbar gezeigte Gelbe Karte immer auch die entsprechende Außenwirkung“ hat.

Die Verwarnung mit der notwendigen Körpersprache aussprechen

Florian Kunz rief die Unparteiischen aus dem Landstrich an der Dill dazu auf, die Verwarnung „mit Nachdruck und der notwendigen Körpersprache“ auszusprechen. „Ein Schiedsrichter muss die Gelbe Karte so zeigen, dass sie auch zu sehen ist.“

Andererseits dürfe ein Referee beim Aussprechen von Gelben Karten auch nicht überziehen. „Der zu häufige unberechtigte Einsatz der Verwarnung bringt den Schiedsrichter in Zugzwang“, warnte der Referent.

Der stellvertretende Kreisschiedsrichterobmann machte ferner deutlich, dass die Pflichtverwarnung vom Spielleiter unabhängig vom Zeitpunkt im Spiel und vom Spielstand gezeigt werden müsse. Kunz: „Die Gelbe Karte muss da, wo es die Regeln und die Anweisungen verlangen, auch eingesetzt werden.“ Vor den etwa 50 Zuhörern erläuterte der Beilsteiner Funktionär aber auch, dass beispielsweise „nicht jedes Handspiel auch eine Verwarnung nach sich zieht“. Die Gelbe Karte sei für ein Handspiel nur dann zu verhängen, wenn dieses in unsportlicher Absicht erfolgt sei.

Dill-Schiris genießen nach wie vor „einen ausgezeichneten Ruf“

Nach dem Referat seines Stellvertreters dankte Kreisschiedsrichterobmann Rainer Wendland den Unparteiischen der SR-Vereinigung Dillenburg noch „für die überwiegend sehr guten Leistungen“ in der auslaufenden Runde. Der KSO überzeugt: „Die Dillkreis-Schiris genießen in unseren Nachbarkreisen nach wie vor einen ausgezeichneten Ruf.“

Die letzte Gelegenheit, eine Zusammenkunft zu besuchen, die für die Erfüllung des laufenden Schiedsrichtersolls von Bedeutung ist, haben die Unparteiischen aus dem Landstrich an der Dill am Montag (11. Juni), 19 Uhr. Dann findet im Sportheim des SV Oberscheld die letzte Jung-Schiri-Sitzung der ausklingenden Saison statt.

Nächste Pflichtsitzung am 27. Juli in Hörbach

Die nächste reguläre Pflichtsitzung geht dann am Freitag (27. Juli), 18.15 Uhr, im Domizil des FC Hörbach über die Bühne.

Eine Übersicht mit den Pflichtverwarnungen sowie ein Handout zum Thema „Pflichtverwarnungen“ stehen auf dieser Homepage unter „Downloads – Nützliches für den Schiedsrichter“ zum Herunterladen bereit!

Im Mittelpunkt der Sitzung steht ein Referat zum Thema „Die Meldung“. Ferner hat der Erweiterte Kreis-Lehrstab einen Hausregeltest vorbereitet.

Das Treffen im Sportheim des SV 1932 Oberscheld beginnt um 19 Uhr. Für die Jung-Schiedsrichter handelt es sich um eine Pflichtsitzung; unentschuldigtes Fehlen wird laut Satzung bestraft.  

Mit Rudi Gischler verliert die hessische Schiedsrichterfamilie nicht nur einen unermüdlichen Funktionär und hochkompetenten Ratgeber, vor allem verliert sie einen teuren Freund und ein großes Vorbild. Heraus­ragende menschliche Qualitäten, Pflichtbewusstsein sowie Anerkennung und Respekt gegenüber den ihm anvertrauten Schiedsrichtern prägten in erster Linie seine Amtszeit als Hessens Schiedsrichter-Obmann, in deren Zeit weitreichende Entscheidungen mit großer Nachhaltigkeit getroffen wurden. So war Rudi Gischler auch nach Ende seiner Amtszeit ein gern gesehener Gast auf den Lehrgängen der hessischen Spitzenschieds­richter, die er immer gern besuchte, so lange es seine Gesundheit zuließ. Genauso war es ihm vergönnt, aus seinen reichhaltigen Erfahrungen als aktiver Schiedsrichter und hochklassiger Beobachter bis zur 1. Bundesliga an die jüngeren Schiedsrichter weiterzugeben.

Auch kommunalpolitisch aktiv

Rudi Gischlers Wirken im Fußball begann als Spieler seines Heimat­vereins SG Steinberg/Glashütten. Dort bekleidete er darüber hinaus viele Jahre das Amt des 1. Vorsitzenden. Seine Wertschätzung kam auch darin zum Ausdruck, dass er als langjähriges SPD-Mitglied auch kommu­nalpolitisch aktiv war. Im Bereich des hessischen Schiedsrichterwesens lag aber zweifellos der zentrale Bereich seines Wirkens. Hier bekleidete er zunächst das Amt des Kreisschiedsrichterobmanns in Büdingen, des Bezirkslehrwarts im Bezirk Frankfurt, bevor er nach zwei Jahren als stell­vertretender Verbandsschiedsrichterobmann von 1974 bis 1996 als Verbandsschiedsrichterobmann fungierte. In dieser Funktion war er gleich­zeitig hoch angesehenes Mitglied des Süddeutschen Schiedsrichter­ausschusses.

In all diesen Ämtern trat Rudi Gischler mit der ihm eigenen Würde und Verbindlichkeit auf, verband seine hohe Fachkompetenz mit einem spür­baren Menschsein und war somit immer geschätzter Gesprächspartner in allen Fragen des Schiedsrichterwesens und weit darüber hinaus. Man kann auch sagen: Sein Wirken war prägend bis zum heutigen Tag – so ist es nicht verwunderlich, dass sein letzter Rechenschaftsbericht als VSO 1994 mit den Worten schließt: „Mancher glaubt beliebt zu sein, dabei hat man sich nur an ihn und seine Art gewöhnt.“ Auch das ist ein Ausdruck der Bescheidenheit eines Menschen, der weithin beliebt war.

Eine Lücke, die schwer zu schließen ist

Der Mensch Rudi Gischler hat seine Ruhe und seinen Frieden nach auch für uns schmerzlich empfundener Krankheit gefunden – es bleibt eine Lücke, die schwer zu schließen ist und wir werden seinen Rat und seine Erfahrung vermissen. Es bleibt aber auch eine Lebensleistung, die uns Respekt abnötigt und wir verneigen uns daher vor einem Mann, dem nicht nur wir vieles zu verdanken haben.

Ein Mensch wie Rudi Gischler, der in Familie, Verein, Beruf und Fußball­verband immer da war, wenn man ihn brauchte, muss keine Angst davor haben, vergessen zu werden – denn wer Mensch im besten Sinne des Wortes „Mensch“ war, der lebt auch als solcher in den Erinnerungen derer fort, die er jahrelang begleitet hat. So verabschieden wir uns in tiefer Trauer von Rudi Gischler, dem wir ein ehrendes Andenken bewahren und dessen Arbeit wir in seinem Sinne fortführen werden!

Mit dem SV Oberscheld II, dem TSV Steinbach III und der SG Siegbach II kicken drei Mannschaften um den Titel. Gemeinsame Ausrichter sind der TSV 1951 Eibach und der Kreisfußballausschuss.

Oberscheld kann Titel verteidigen

Titelverteidiger ist der SV Oberscheld, der sich auch in diesem Jahr als Meister der Reserve-A-Liga für den Wettbewerb qualifiziert hat. Los geht’s um 14 Uhr mit der Partie Oberscheld II gegen Siegbach II. Anschließend folgen die Begegnungen Siegbach II – Steinbach III (Beginn: 15 Uhr) sowie Steinbach III – Oberscheld II (16 Uhr).

Die Reserve-Kreismeisterschaft im Fußballkreis Dillenburg wird seit 1998 alljährlich ausgetragen.

Für das leibliche Wohl von Aktiven und Zuschauern ist gesorgt; der Eintritt kostet 2 Euro.

Willkommen sind alle Mädchen zwischen 8 und 15 Jahren, die Interesse am Fußball haben oder den Umgang mit dem runden Leder einfach einmal ausprobieren wollen. Die Mitgliedschaft in einem dem Deutschen Fußball-Bund angeschlossenen Verein ist nicht notwendig.

Das Motto lautet „Fair gewinnt“

Im Mittelpunkt des Aktionstages, der von 10 bis 17 Uhr über die Bühne geht, steht ein Turnier, bei dem Vierermannschaften gegeneinander spielen. Das Motto des Wettstreits lautet „Fair gewinnt“.

Ganz oben auf dem Treppchen soll – so heißt es in der Ausschreibung des Hessischen Fußball-Verbandes – nicht etwa das beste, sondern das fairste Team stehen. Abgerundet wird der „Tag des Mädchenfußballs“ durch eine Street-Soccer-Anlage, ein Stützpunkt-Turnier, Überraschungsgäste und den Ü30-Ladies-Cup.

Für das leibliche Wohl von Aktiven und Zuschauern wird bestens gesorgt sein.

Anmeldeschluss am 4. Juni

Anmeldungen interessierter Mannschaften nimmt der HFV bis zum 4. Juni unter der Fax-Nummer (069) 677282238 oder postalisch an Hessischer Fußball-Verband, Referat Frauen und Mädchen, Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt, entgegen.

Schauplatz der Jung-Schiri-Sitzung ist das Sportheim des SV 1932 Oberscheld. Beginn der Veranstaltung ist um 19 Uhr.

Die Zusammenkünfte der jungen Unparteiischen in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres 2012 wurden vom Erweiterten Lehrstab des Dillenburger Kreisschiedsrichterausschusses auf den 30. Juli, 3. September, 29. Oktober und 3. Dezember terminiert.

Am 1. Oktober findet zudem eine Nachschulung für die Absolventen des diesjährigen Schiri-Neulingslehrgangs statt.

Schauplatz der Veranstaltung, bei der es sich um die ehemalige Schiedsrichter-Bezirksmeisterschaft handelt, ist das Sportgelände in Cölbe/Wehrda. Im Vorjahr hatten die heimischen Unparteiischen, wie schon 2010, bei diesem Wettstreit Platz zwei belegt.

Wer Lust hat, die Reihen des Dillkreis-Teams zu verstärken, kann sich bis 8. Juni (Freitag) per E-Mail an roland_15_schmidt@yahoo.de oder telefonisch unter (0151) 52403929 melden.

Schauplatz des Regel- und Fitnesstests für Schiris, die in der kommenden Saison Spiele bis zur Kreisoberliga (KOL) beziehungsweise bis zur A-Liga leiten wollen, ist das Rehbergstadion in Herborn.

Neben 15 Regelfragen ist ein 1300-Meter-Lauf beziehungsweise ein 2600-Meter-Lauf zu absolvieren.

Die Kreis-Leistungsprüfung beginnt um 9.30 Uhr. Die Unparteiischen, die in der KOL zum Einsatz kommen sollen, treffen sich um 11 Uhr.

Foto: Weichbold

Schauplatz des Treffens ist das Sportheim des FC Hörbach. Beginn der Veranstaltung, bei der es sich um eine Pflichtsitzung handelt, ist um 18.15 Uhr.

Unentschuldigtes Fehlen wird satzungsgemäß bestraft.